Autoscheiben verdunkeln – das sollten Sie wissen

Getönte Autoscheiben bieten Schutz vor Sonneneinstrahlung. Große Hitze im Innern des Fahrzeugs wird so verhindert. Außerdem sind getönte Autoscheiben schick. Doch beim Autoscheiben verdunkeln ist längst nicht alles ist erlaubt.

Gesetzliche Vorgaben

In Deutschland müssen Tönungsfolien über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) verfügen. Grundlage dafür ist Paragraf 22a StVZO. Die ABG-Nummer muss auf den Tönungsfolien zu sehen sein. Alternativ können die Folien auch von einem Prüfinstitut, etwa dem Tüv, genehmigt werden. Sie gehören in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Für die Bereiche, an denen getönte Folie angebracht werden darf, gelten besondere Vorschriften.

Lichtdurchlässigkeit vorgegeben

Aus Sicherheitsgründen muss die Lichtdurchlässigkeit der Frontscheibe und der Seitenscheiben mindestens 70 Prozent betragen. Viele Fahrzeuge haben diese Tönung bereits ab Werk. Vor allem dann, wenn sie über einen serienmäßigen Wärmeschutz verfügen. Hier weist die minimale Grüntönung eine Lichtdurchlässigkeit zwischen 72 und 78 Prozent auf. Zusätzliche Verdunklung mit Folien ist an der Frontscheibe also bis auf einen Blendstreifen im oberen Bereich nicht mehr erlaubt. Dieser darf auch nur maximal 25 Prozent der Scheibe bedecken. Das Sichtfeld des Fahrers darf auf keinen Fall eingeschränkt sein. Dafür dürfen Tönungsfolien hinten auf den Seitenscheiben und an der Heckscheibe angebracht werden. Hier ist es sogar erlaubt, Tönungsfolien mit Lichtdurchlässigkeiten von bis zu 0 – 3 Prozent zu verlegen. Dann allerdings ist ein zweiter Außenspiegel zwingend erforderlich.

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