Spendenquittung ausstellen: Das müssen Sie wissen

Wer etwas für einen guten Zweck spendet, erhält in der Regel eine Spendenquittung, mit der er seine eigene Steuerlast etwas mindern kann. Damit dieser Belege aber auch bei der Steuererklärung berücksichtigt wird, müssen einige Details beachtet werden.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Spenden

Grundsätzlich dürfen nur Organisationen Spendenquittungen ausstellen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Das können neben kirchlichen und sozialen Einrichtungen beispielsweise auch Vereine sein, die dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen haben, dass die Vereinsaktivitäten einem gemeinnützigen Zweck dienen, und deshalb über einen Freistellungsbescheid verfügen. In welcher Form die Spende geleistet wird, ist aber unerheblich. Neben den klassischen Geldspenden können auch Sachspenden und sogar der zeitliche Aufwand berücksichtigt werden, den beispielsweise jemand hat, der ehrenamtlich tätig ist. Entscheidend ist bei einem Spendenbeleg aber die Form, weshalb Sie, wenn Sie eine Spendenquittung ausstellen wollen, die offiziell vorgeschriebenen Musterformulare verwendet werden müssen.

Inhalt einer Spendenquittung

Damit eine Spendenquittung anerkannt wird, muss sie zwingend detaillierte Angaben enthalten. Dazu gehören neben dem Betrag oder – bei Sach- und Aufwandsspenden – dem Geldwert der Spende vor allem Informationen zum Spender. Deshalb muss dieser auf der Quittung nicht nur mit seinem Vornamen und Familiennamen, sondern auch mit seiner Adresse vermerkt sein. Auch das Datum der Spende darf nicht fehlen. Ein bestimmter Zweck der Spende muss dagegen nicht unbedingt genannt werden. Gültig ist eine Spendenquittung nur dann, wenn sie von dem Vorstand oder einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben ist. Allerdings muss dies in der heutigen Zeit nicht mehr von Hand erfolgen. Auch digitale Spendenbescheinigungen, bei denen die Unterschrift in eingescannter Form vorliegt, werden vom Finanzamt anerkannt.

Bild: Bigstockphoto.com / aleksandrpanchenko